Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Pflegegrad Leistungen / Monat
1 Entlastungsbetrag 125 €
2 689 €
3 1.298 €
4 1.612 €
5 1.995 €
Die Versicherung übernimmt, je nach Pflegegrad, eine bestimmte Summe an Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen für die Haushaltsführung. Die Dienste müssen von den Pflegekassen zugelassen sein, um abrechnen zu dürfen.

Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag für Leistungen ambulanter Pflegedienste genutzt werden. Bei Pflegegrad 1 darf dieser auch im Bereich der Selbstversorgung (z.B. morgendliches Waschen) genutzt werden, in den Pflegegraden 2-5 jedoch nicht. Hierfür sollen in den Pflegegraden 2-5 oben genannte Sachleistungen dienen. 

Umwandlungsanspruch: 

Wird der Leistungsbetrag nicht voll für den Bezug ambulanter Sachleistungen ausgenutzt, besteht ein Umwandlungsanspruch für die Versicherten, um weitere Leistungen der nach Landesrecht anerkannten "Angebote zur Unterstützung im Alltag" in Anspruch zu nehmen. So können maximal 40 Prozent des jeweiligen Betrags umgewandelt werden. 

Angebote zur Unterstützung im Alltag:
 
Hierbei handelt es sich um Betreuungsangebote (z.B. Tagesbetreuung, Einzelbetreuung, Helferkreise), Angebote zur gezielten Entlastung von Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende (z.B. Pflegebegleiter) oder Angebote zur Alltagsentlastung (z.B. praktische Hilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen). 

Der Antrag auf Kostenerstattung muss zusammen mit entsprechenden Belegen beim jeweiligen Versicherer vorgelegt werden. Die Angebote benötigen zwingend eine Anerkennung durch die Landesbehörde. 

Um Adressen und die vollständige Auflistung für Bayern zu erhalten folgen Sie nachfolgendem Link:

Der Umwandlungsanspruch besteht neben dem Entlastungsbetrag. Sie können unabhängig von einander genutzt werden. 

Im Rahmen der Kombinationsleistung wird der umgewandelte Betrag zum genutzten Sachleistungsbetrag addiert. Anteilig besteht, bei nicht ausgeschöpftem Sachleistungsgesamtbetrag, weiterhin Anspruch auf Pflegegeld. 
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