Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung von Anträgen auf Pflegeleistungen beträgt 25 Tage.
Grundsätzliche Voraussetzung für die volle Inanspruchnahme von Leistungen ist, dass der Versicherte in den letzten 10 Jahren 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder familienversichert gewesen ist.