Leistungen Soziale Pflegeversicherung

Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung von Anträgen auf Pflegeleistungen beträgt 25 Tage. 
Grundsätzliche Voraussetzung für die volle Inanspruchnahme von Leistungen ist, dass der Versicherte in den letzten 10 Jahren 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder familienversichert gewesen ist. 
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