Pflegegrad 1 Leistungen

Leistungen beim Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 bildet im Leistungsrecht der Pflegeversicherung eine Ausnahme. 
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 stehen nicht alle Leistungen zur Verfügung, da davon ausgegangen wird, dass nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Betroffenen vorliegt.
Es stehen aber Teilhilfen bei der Selbstversorgung, beim Verlassen der Wohnung, bei der Haushaltsführung und der Beratung zur Verfügung.
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