Pflegegrad / Pflegestufe

Pflegegrad - Hilfe: mit System zum richtigen  Pflegegrad 
(auf Patientenseite) 

Pflegegrad / Pflegestufe beantragen und professionell erreichen !

Für Angehörige, die erstmalig prüfen möchten, ob ein Pflegegrad in Betracht kommt, lohnt sich die Beratung des Infokreis Pflegeleistungen e.V..

Immer wieder erreichen uns aber auch Menschen, die mit Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen oder einer Höherstufung des Pflegegrades gescheitert sind. Die Beratung des Infokreis Pflegeleistungen e.V. setzt auch hier an. 
 
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellt eine eigene Profession dar. Diese ist erfahrungsgemäß durch Pflegedienste, Bratungsstellen und Hausärzte nicht zu decken. 

1. Anrufen & Termin vereinbaren

Rufen Sie uns unverbindlich an unter:
08261 7389 414.
Erklären Sie uns in Ruhe Ihre Pflegesituation. Wir nehmen uns Zeit für Sie!
Erhalten Sie eine Grobeinschätzung zur vorliegenden Pflegebedürftigkeit und Zuerkennung eines Pflegegrads.
Wir vereinbaren einen Termin beim Pflegebedürftigen zu Hause.

2. Vorab-Begutachtung

Ein Begutachtungs-experte kommt zu Ihnen nach Hause und analysiert den Grad der Pflegebedürftigkeit EDV-gestützt auf Basis des aktuellen Begutachtungs-Assessments bzw. der geltenden Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Er sammelt pflegerelevante medizinische Akten, holt ärztliche Befundberichte ein und erstellt ein Vorab-Gutachten.

3. Beim MDK Termin
an Ihrer Seite

Am Tag der Begutachtung geht ein Pflegegrad-Experte einige Zeit vorher  nochmals alles Wichtige mit Ihnen und/oder dem Angehörigen durch. So sind Sie optimal vorbereitet. Während des Termins stellt er die korrekte Begutachtung sicher und führt maßgebliche Elemente des Gesprächs. Dem MDK- Gutachter liegen die erstellten Unterlagen bereits vorab vor.   

4. Bescheid der Pflegekasse

Nach Eingang des Bescheids, stehen Ihnen nun Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung zu.
Wir überprüfen standartmäßig das MDK Gutachten. 
Selbstverständlich können Sie sich bei Änderungen der Pflegesituation oder weiterführenden Fragen jederzeit wieder an uns wenden. Wir beraten Sie anschließend grundsätzlich auch zum Landespflegegeld, der Verhinderungspflege und Beratungspflege. 

Widerspruch beim Pflegegrad / Widerspruch MDK Gutachten 

Im Rahmen von bestehenden Widerspruchsverfahren oder, wenn Sie das Einlegen eines Widerspruchs gegen eine erfolgte Begutachtung erwägen, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Widersprüche müssen pflegefachlich begründet werden, damit diese erfolgreich sind. Dies können der Patient bzw. die Angehörigen i.d.R. nicht leisten. Der Infokreis Pflegeleistungen e.V. berät Sie hierzu auf Anfrage gerne. 



Beratungsanfrage / Kontakt

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